Leistungen & Preise

Meine Leistungen

  • Erstkontakt bei Trauerfall unter 03721 263 55 70
  • Hausbesuch zum Trauergespräch
  • Trauerrede weltlich
  • Auf Wunsch christliche/religiöse Rede bzw. religiöse Trostfeier aller Konfessionen
  • Musik zur Trauerfeier (nach Wunsch im angemessenen Rahmen) und/oder Vermittlung von Bläsern

Ich nehme mir die Zeit, nach einem persönlichen Gespräch mit den Angehörigen, jede Trauerrede innerlich beteiligt abzufassen und individuell zu schreiben.

Dies ist mir sehr wichtig, da jeder Mensch einzigartig und etwas Besonderes ist.

Preise

Hausbesuch, Trauerfeier Halle bzw. Andachtsplatz Friedwald oder am Grab, Musikeinspielung, Anfahrt bis 60 km 470,05 € inkl. MwSt
Anfahrt 60 km bis 80 km, zusätzlich 29,75 € inkl. MwSt
Anfahrt mehr als 80 km im Raum Sachsen, zusätzlich 53,55 € inkl. MwSt
Beisetzung Sarg/Urne auf einem zweiten Friedhof, innerorts, Anfahrt, Wartezeit, kurze Worte am Grab, zusätzlich 64,45 € inkl. MwSt

„Worte am Grab“ bei stiller Senkung, vorher tel. Absprache,
kurze Lebensrede, zwei festgelegte Musiktitel, je nach Anfahrt
Ich bitte um Beachtung, dass ich bez. Aufwand und allgemeiner Fairness nicht unter 300 Euro arbeite.

„Blos schnell paar Worte am Grab.“ Das findet bei mir aus Pietätsgründen nicht statt.

300,00 € inkl. MwSt
Einarbeitung eines durch den Auftraggeber vorgegebenen Textes, unter Berücksichtigung der Außenwirkung in Inhalt und Ausdruck 101,15 € inkl. MwSt
Stornierung eines erteilten Auftrages bis 3 Werktage kostenfrei möglich, danach wird eine Entschädigung erhoben.* 95,20 € inkl. MwSt
Aufschlag für Wochenende (Sa. 9.00 Uhr – So 16.00 Uhr) 35,70 € inkl. MwSt

Preise gültig ab 01.01.2025

* Sehr geehrter Angehöriger, die Auftragserteilung für meine Leistungen erfolgt mit ihrer Unterschrift beim Bestatter, auf dem „Auftrag zur Bestattung“ o.ä. lautenden Unterlagen bzw. bei direkter Auftragserteilung fernmündlich oder schriftlich bei mir. Sie gehen damit einen Werksvertrag ein (§ 631 BGB).

Ab diesem Zeitpunkt halte ich den Termin für Ihren Auftrag verbindlich vor und lehne für diese Zeit Aufträge von Dritten ab, welche mir deshalb im Nachhinein „entgangen“ sind. Da ich trotz der besonderen Situation wirtschaftlich handeln muss, sehe ich die o.g. Frist für ihre etwaige Entscheidungsfreiheit angemessen und verfahre ansonsten nach § 649 BGB.