Leistungen & Preise
Meine Leistungen
- Erstkontakt bei Trauerfall unter 03721 263 55 70
- Hausbesuch zum Trauergespräch
- Trauerrede weltlich
- Auf Wunsch christliche/religiöse Rede bzw. religiöse Trostfeier aller Konfessionen
- Musik zur Trauerfeier (nach Wunsch im angemessenen Rahmen) und/oder Vermittlung von Bläsern
Ich nehme mir die Zeit, nach einem persönlichen Gespräch mit den Angehörigen, jede Trauerrede individuell zu schreiben und abzufassen.
Dies ist mir sehr wichtig, da jeder Mensch einzigartig und etwas Besonderes ist.
Preise
Hausbesuch, Trauerfeier Halle bzw. Andachtsplatz Friedwald, Anfahrt und Musikeinspielung bis 50 km | 375,00 € inkl. MwSt |
Anfahrt 50 km bis 80 km, zusätzlich | 11,90 € inkl. MwSt |
Anfahrt mehr als 80 km im Raum Sachsen, zusätzlich | 35,70 € inkl. MwSt |
Beisetzung Sarg/Urne auf einem zweiten Friedhof, innerorts, Anfahrt, Wartezeit, kurze Worte am Grab, zusätzlich | 47,60 € inkl. MwSt |
Trauerrede am Grab oder Waldfriedhof, Hausbesuch, Anfahrt | 375,00 € inkl. MwSt |
Kurze, allgemeine Worte am Grab bei stiller Senkung, vorherige tel. Absprache Anfahrt | 225,00 € inkl. MwSt |
Einarbeitung eines durch den Auftraggeber vorgegebenen Textes, unter Berücksichtigung der Außenwirkung in Inhalt und Ausdruck | 71,40 € inkl. MwSt |
Stornierung eines erteilten Auftrages bis 3 Werktage kostenfrei möglich, danach wird eine Entschädigung erhoben.* | 95,20 € inkl. MwSt |
Aufschlag für Wochenende (Sa. 9.00 Uhr – So 16.00 Uhr) | 35,70 € inkl. MwSt |
Preise gültig ab 09.03.2022
* Sehr geehrter Angehöriger, die Auftragserteilung für meine Leistungen erfolgt mit ihrer Unterschrift beim Bestatter, auf dem „Auftrag zur Bestattung“ o.ä. lautenden Unterlagen bzw. bei direkter Auftragserteilung fernmündlich oder schriftlich bei mir. Sie gehen damit einen Werksvertrag ein (§ 631 BGB).
Ab diesem Zeitpunkt halte ich den Termin für Ihren Auftrag verbindlich vor und lehne für diese Zeit Aufträge von Dritten ab, welche mir deshalb im Nachhinein „entgangen“ sind. Da ich trotz der besonderen Situation wirtschaftlich handeln muss, sehe ich die o.g. Frist für ihre etwaige Entscheidungsfreiheit angemessen und verfahre ansonsten nach § 649 BGB.